für Jung und Alt, Männer und Frauen Anfänger und Profis
immer Dienstags von 18:30 bis ca. 19:20 Uhr
- gemeinsam trainieren wir Kraft, Ausdauer und Koordination
- wir holen dich raus aus der Komfortzone
- eure Muskeln werden gekräftigt und definiert und die Leistungsfähigkeit und Beweglichkeit wird gesteigert
- hier erlebst du den Motivationskick Gruppendynamik
Funktionelles Ganzkörpertraining für jedes Alter und Geschlecht
Kursbeginn: Dienstag, 25. Mai 2021
Kursende: Dienstag, 10. August 2021
Uhrzeit: 18:30 bis ca. 19:20 Uhr
Trainerin: Kerstin Zeller
Standort: am Sportplatzgelände Unterweitersdorf (neben Stockhalle)
Info: Kurs fällt bei Regen ins Wasser (aus)
Mitzubringen: Matte, Handtuch und Trinkflasche
Kosten Blockangebot für 12x:
Union Mitglieder € 25,00 / Nichtmitglieder € 50,00 bitte Anmeldung unter 0660/8100930
oder
Kosten pro Besuch:
Union Mitglieder € 2,50 / Nichtmitglieder € 5,00
Covid-Informationen zum abhalten des Workouts:
- ein Nachweis über ein negatives Ergebnis eines SARS-CoV-2-Antigentests zur Eigenanwendung, der in einem behördlichen Datenverarbeitungssystem erfasst wird und dessen Abnahme nicht mehr als 24 Stunden zurückliegen darf (gibts in der Apotheke, 20 Stück / Person / Monat)
- ein Nachweis einer befugten Stelle (Teststraße oder Apotheke) über ein negatives Ergebnis eines Antigentests auf SARS-CoV-2, dessen Abnahme nicht mehr als 48 Stunden zurückliegen darf
- ein Nachweis einer befugten Stelle über ein negatives Ergebnis eines molekularbiologischen Tests (PCR Test vom Labor) auf SARS-CoV-2, dessen Abnahme nicht mehr als 72 Stunden zurückliegen darf
- eine ärztliche Bestätigung über eine in den letzten sechs Monaten überstandene Infektion mit SARS-CoV-2, die molekularbiologisch bestätigt wurde
- ein Nachweis über eine mit einem zentral zugelassenen Impfstoff gegen COVID-19 erfolgte
- Erstimpfung ab dem 22. Tag nach der Erstimpfung, wobei diese nicht länger als drei Monate zurückliegen darf, oder
- Zweitimpfung, wobei die Erstimpfung nicht länger als neun Monate zurückliegen darf, oder
- Impfung ab dem 22. Tag nach der Impfung bei Impfstoffen, bei denen nur eine Impfung vorgesehen ist, wobei diese nicht länger als neun Monate zurückliegen darf, oder
- Impfung, sofern mindestens 21 Tage vor der Impfung ein positiver molekularbiologischer Test auf SARS-CoV-2 bzw. vor der Impfung ein Nachweis über neutralisierende Antikörper vorlag, wobei die Impfung nicht länger als neun Monate zurückliegen darf
- ein Nachweis nach § 4 Abs. 18 EpiG oder ein Absonderungsbescheid, wenn dieser für eine in den letzten sechs Monaten vor der vorgesehenen Testung nachweislich mit SARS-CoV-2 erkrankte Person ausgestellt wurde
- ein Nachweis über neutralisierende Antikörper, der nicht älter als drei Monate sein darf